... eine gute Entscheidung!

Wir sind an Ihrer Seite

Antworten auf oft gestellte Fragen (FAQ)

1. Was versteht man unter dem Begriff „Tagespflege“?
Pflegebedürftige Senioren werden an Wochentagen in der Zeit von etwa 08:00 bis 16:00 Uhr, an einem Behördentag auch bei Bedarf bis 17:30 Uhr, in kleinen Gruppen betreut. Im Vordergrund steht die Alltagstrukturierung mit vielseitigen Angeboten zur aktiven Tagesgestaltung, die der Förderung und den Erhalt der individuellen Fähigkeiten dienen. Die pflegenden Angehörigen können so beruhigt ihre Berufsalltag oder ihren Wegen nachgehen.

 2. Für wen ist eine Tagespflege geeignet?
Wenn körperliche oder auch geistige Beeinträchtigungen ein Hindernis bei der Haushaltsführung und bei der Alltagsstrukturierung oder wenn Sie einfach nicht allein zu Hause sein möchten, ist ein Besuch in der Tagespflege zu empfehlen.

 3. Welche Kosten entstehen?
Das ist sehr abhängig von dem vorliegenden Pflegegrad und von der Anzahl der Besuchstage. Ein kleiner Eigenanteil bleibt, für den man jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag von 125,00€ oder auch das (anteilige) Pflegegeld einsetzten kann. Gern können wir Ihnen für verschiedene Varianten Kostenvoranschläge erstellen.

4. Welchen Betrag zahlt die Pflegekasse?
Unabhängig vom Pflegegrad zahlt ihre Pflegekasse

bis        689,00 Euro bei Pflegegrad 2
bis    1.298,00 Euro bei Pflegegrad 3
bis    1.612,00 Euro bei Pflegegrad 4
bis    1.995,00 Euro bei Pflegegrad 5

5. Wird mein (anteiliges) Pflegegeld gekürzt, wenn ich die Tagespflege besuche?
Nein, Ihr Anspruch für die ambulante häusliche Pflege bleibt Ihnen zu 100% erhalten.

6. Kann ich auch ohne Pflegegrad die Tagespflege besuchen?
Das können Sie! Jedoch übernimmt die Pflegekasse keine Kosten. Sie müssten den Tagessatz vollumfänglich selbst tragen.

7. Was ist, wenn meine Rente nicht reicht?
Sind Betroffene nicht in der Lage, die Aufwendungen für die Pflege zu bezahlen, übernimmt das Sozialamt, als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die Kosten für die Pflege. Für Personen, die nicht gesetzlich pflegeversichert sind, kann der gesamte Pflegebedarf durch Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ übernommen werden.

8. Können mich Angehörige bzw. Bekannte während meines Aufenthaltes besuchen?
Das ist natürlich möglich. Gern können Sie gemeinsam in unserer Cafeteria verweilen oder Sie machen einen kleinen Spaziergang durch unsere Parkanlage bzw. in die Stadt.

9. Wir wohnen im ca. 15 km entfernten Calvörde. Wäre hier ein Fahrdienst möglich?
Ja, unser Einzugsgebiet umfasst die Orte:

Satuelle, Uthmöden, Elsebeck, Calvörde, Wieglitz Bülstringen, Haldensleben, Süplingen, Bodendorf, Beberta, Hundisburg, Rottmersleben, Wedringen, Vahldorf, Meseberg, Hillersleben, Neuenhofe.


10. Meine Angehörigen könnten mich bringen und wieder abholen. Ist das möglich und was muss ich beachten?
Das ist jederzeit möglich. Der Transfer mit unseren hauseigenen Bussen ist jedoch in den Tagessätzen enthalten und verursacht keine zusätzlichen Kosten für Sie!

11. Leider bin ich tagsüber auf einen Rollstuhl/Rollator angewiesen.
Machen Sie sich keine Sorgen. Unsere Fahrzeuge sowie alle Einrichtungen sind barrierefrei ausgestattet. Unser Pflegefachpersonal ist für den Umgang mit Rollstuhl- und Gehhilfepatienten geschult und steht Ihnen zur Seite.

12. Mein Vater hat Diabetes und muss sich spritzen.
Darauf ist unser Pflegefachpersonal vorbereitet. Sie erhalten alle ärztlichen Verordnungen. Ebenso hält unsere hauseigene Küche schmackhafte Diät-Mahlzeiten für Sie bereit.  

13. Ich möchte den Tag auch zur persönlichen Körperpflege nutzen.
Die Tagespflege über der Verwaltung verfügt über ein großzügiges Bad mit einer barrierefreien Badewanne und einer ebenerdigen Dusche. Einmal wöchentlich bieten wir das jedem Tagespflegegast an.

14. Wie viel Gäste sind in der Tagespflege?
Max. 30 Gäste können parallel die Tagespflege besuchen.

15. Wie lange hat die Tagespflege geöffnet?
Die Tagespflege hat von 08:00 – 15:30 Uhr geöffnet. An einem „Behördentag“ in der Woche bieten wir bei Bedarf auch eine Betreuung bis 17:30 Uhr an.

16. Kann ich Friseur und Fußpflege während meines Besuchs in Anspruch nehmen?
Sie können ihre Termine in der Stadt wahrnehmen oder die Dienstleistungen des Friseurs und/oder der Fußpflege innerhalb unserer Einrichtung in Anspruch nehmen.  

17. Kann ich meine Therapien (Ergo-, Physio-, Logotherapie) in den Räumlichkeiten durchführen?
Ihre Therapeuten können gern zu uns kommen. Hierfür bieten wir Ihnen eine Rückzugsmöglichkeit an. Für eine optimale Koordination wäre es hilfreich, wenn Sie oder ihr Therapeut die Termine mit uns absprechen.

18. Was passiert, wenn ich an einem vertraglich vereinbarten Tag nicht kommen kann bzw. möchte?
Wir rechnen nur die Tage mit Ihrer Pflegekasse und Ihnen ab, die Sie tatsächlich anwesend waren. Wir bitten Sie lediglich darum, sich am Vortag bis Mittag abzumelden, um unnötige Essenbestellungen und Anfahrten zu vermeiden.

19. Welche persönlichen Dinge muss ich mitbringen und wie können diese aufbewahrt werden?
Wichtig für den Aufenthalt bei uns wären Ihre Hausschuhe und alle persönlichen Dinge, die Sie im Alltag benötigen, wie z. B.: Medikamente, Hilfsmittel, ggf. auch Wechselsachen. Wenn Sie duschen oder baden möchten, bringen Sie bitte ihre persönlichen Pflegemittel mit. Die Handtücher stellen wir zur Verfügung. Für Ihre persönlichen Sachen erhalten Sie einen abschließbaren Spind.

20. Kann ich zwischen mehreren Gerichten wählen? Was bekomme ich zum Frühstück?
Sie können täglich zwischen zwei Gerichten wählen. Die Komponenten für ihr Frühstück sind natürlich auch wählbar. Wir backen die Brötchen morgens frisch auf. Die Mahlzeiten werden in der Gruppe eingenommen.

21. Welche Freizeitangebote erwarten mich in der Tagespflege?
Je nach Wunsch- und Wetterlage bieten wir Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Gymnastik und Sitztanz, kleine Ausflüge und vieles mehr an. Auch die Feste im Jahreskreis werden bei uns nicht vergessen und erhalten einen besonderen Rahmen. Dies sind jedoch nur Angebote. Sie erhalten natürlich jederzeit eine Rückzugsmöglichkeit.

22. Kann ich die Besuchstage kurzfristig oder zeitweise ändern?
Sie können die Besuchstage jederzeit ändern. Bei längerfristigen Absprachen ist jedoch eine Vertragsanpassung erforderlich.

23. Muss ich die Tagespflege den ganzen Tag besuchen?
Sie können auch gern nur halbe Tage in die Tagespflege kommen, die Abrechnung erfolgt jedoch nach vollen Tagessätzen.

24. Was passiert mit meinem Platz, wenn ich eine längere Zeit krank oder abwesend bin?
Der Platz bleibt ihnen erhalten. Wenn ihre Situation einen Besuch bei uns nicht mehr zulässt, dann kündigen Sie einfach den mit uns geschlossenen Vertrag.


E-Mail
Anruf
Karte
Infos